Zeig mir was anderes AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der picoware gmbh für die Websites tra-ra.de und tra-ra.com

6. Gewährleistung

6.1 Der Besteller verpflichtet sich, die der picoware gmbh gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel oder Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen gegenüber der picoware gmbh schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.

Jedes Objekt wird einzeln im sogenannten Fused Filament Fabrication-Verfahren (3D-Druck) hergestellt. Dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen in Farbe, Oberfläche, Struktur oder Maßen zwischen den einzelnen Exemplaren kommen. Solche Abweichungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar, sondern unterstreichen die individuelle Beschaffenheit und Einzigartigkeit jedes einzelnen Objekts. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag.

6.2 Die Haftung der picoware gmbh für Schäden und Vermögensverluste wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Empfänger ist selbst verantwortlich für eine ordnungsgemäße Nutzung und Sicherung digitaler Inhalte.

6.3 Die Gewährleistung der picoware gmbh beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die picoware gmbh außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der picoware gmbh.

6.4 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die picoware gmbh oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist insbesondere dann fehlgeschlagen, wenn sie der picoware gmbh unmöglich ist, innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchgeführt werden kann bzw. bei bereits durchgeführten vergeblichen Versuchen dem Kunden ein weiterer Versuch nicht zugemutet werden kann. Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen bei der Beseitigung eines Mangels gilt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung als nicht mehr zumutbar. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch die picoware gmbh zurückzuführen.

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